Der Stadtverband der Jungen Union Gießen begrüßt die jüngste Öffnung der Corona-Verordnung des Landes Hessen, wonach Sport wieder alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich ist. Ebenso wird positiv zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Gießen bereits umgesetzt hat.

Weitergehend fordert die Junge Union, dass eine Öffnung für Kinder und Jugendliche in Erwägung gezogen werden muss. Konkret müsse der Vereinssport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wieder ermöglicht werden. „Viele Studien zeigen, dass sich Kinder zuhause zu wenig bewegen und dem Ganzen auch ein sozialer Faktor innewohnt, denn kein Kind darf in der Pandemie zurückbleiben. Hier dient der Vereinssport als tragende Integration aller gesellschaftlichen Bereiche und darüber hinaus dem notwendigen Ausgleich zur Schule. Ebenso befinden sich die Heranwachsenden sowohl in der Schule als auch im Vereinssport in klar abgrenzbaren Personengruppen“, so die Vorsitzende Kathrin Schmidt.

„Gleichwohl ist uns bewusst, dass die Übertragungswahrscheinlichkeit von Kindern und Jugendlichen nicht unterschätzt werden darf und sie den Virus laut neusten Informationen innerhalb ihrer Altersgruppen deutlich häufiger weitergeben als an Menschen anderer Altersgruppen . Allerdings ist die Übertragung an der frischen Luft bei Außensporttätigkeiten nach dem derzeitigen Stand als gering einzustufen. In Abwägung aller Interessen erscheint nach unserer Ansicht die Öffnung des Außensports gerade für Jugendliche und Kinder als vertretbar und sozial immens wichtig“, ergänzt Pressesprecher Maximilian Roth.

Konkret könnte eine landesrechtliche Bestimmung in der Corona-Kontakt- und Beschränkungsverordnung aufgenommen werden, dass eine Öffnung für den Vereinssport für Jugendliche und Kinder möglich ist, wenn dies nach entsprechenden Hygienekonzepten vor Ort vertretbar erscheint. Sodann läge es in der Hand der kommunalen Behörden, auf den Einzelfall vor Ort bezogen eine individuelle Entscheidung zu treffen, die den jeweils maßgeblichen Bedürfnissen ausreichend Rechnung trägt. Damit würden das wichtige und auf keinen Fall zu vernachlässigende legitime Ziel der Infektionszahlenreduzierung, aber auch die legitimen Ziele der körperlichen Betätigung und der sozialen Aspekte der Heranwachsenden Berücksichtigung finden.

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