Der Stadtverband der Jungen Union Gießen übt scharfe Kritik am Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Am 6. März 2021 hatte der AStA zu einer Diskussionsrunde anlässlich der hessischen Kommunalwahlen am 14. März 2021 über YouTube aufgerufen. Die Diskussionsrunde selbst sieht der JU-Stadtverband vorbildlich, bewegt er sich doch im Aufgabenspektrum des AStA.

Denn über die hochschulische Aufgabenzuweisung nach dem Hessischen Hochschulgesetz obliegt dem AStA auch die immens wichtige Aufgabe, die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden zu fördern (§ 77 Abs. 2 Nr. 5 HHG). Befremdlich ist es jedoch, dass nicht alle Listen, die zur Kommunalwahl in Gießen zugelassen sind, auch bei der Diskussionsrunde vertreten waren. Offensichtlich wurde über eine nicht-repräsentative Umfrage abgefragt, welche Parteien teilnehmen sollten. Schlussendlich haben nur rot-rot-grüne Interessenvertreter teilgenommen. Die Teilnahme des RCDS und der LHG waren nicht gewünscht. Diese beiden Hochschulgruppen wurden explizit nicht eingeladen.

Dazu die JU-Stadtverbandsvorsitzende Kathrin Schmidt: „Der AStA hat sein wahres Gesicht in Sachen „Demokratieverständnis“ gezeigt. Es wurde deutlich, dass der AstA und die entsprechenden Hochschulgruppen nur tolerant gegenüber denjenigen Ansichten sind, die in ihr
Weltbild passen. Andere Meinungen werden nicht akzeptiert. Das verwundert insoweit, sind es doch oftmals genau diese politischen Gruppierungen, die sich als Beispiel für Toleranz gegenüber Andersdenkenden geben. Wir fordern die Verantwortlichen des AstAs und den Vorsitzenden des Studierendenparlaments auf, eine Erklärung zu den Vorfällen abzugeben. Sie sollen die Frage beantworten, ob sie auf den Grundwerten unseres Grundgesetzes stehen und andere politische Meinungen akzeptieren.“

Zu betonen ist, dass der AStA als unabhängige und übergreifende Gruppierung innerhalb der Studierendenschaft das Neutralitätsgebot zu wahren hat. „Wir sehen dieses Neutralitätsgebot massiv verletzt, und andere politische Jugendverbände bewusst bevorzugt. Wir haben daher mit heutigem Tage den Präsidenten der JLU schriftlich aufgefordert aufsichtsrechtliche Mittel und Maßnahmen gegen dieses gesetzeswidrige und außerordentlich fehlerhafte Demokratieverständnis zu verfügen“, erläutert der stellvertretende Stadtverbandsvorsitzender Maximilian Roth. In einem ähnlichen Fall hatte die damalige Präsidentin der Goethe-Universität in Frankfurt eine Unterlassungsverfügung gegen die dortige AStA verhängt und kürzlich vor dem Verwaltungsgericht Recht für ihre verhängten Maßnahmen bekommen.

Dem Neutralitätsgebot wäre insofern Genüge getan worden, wenn beispielsweise zwei Veranstaltungen abgehalten worden wären oder eine Umfrage an alle Studierenden per Uni-Mail stattgefunden hätte. Die Junge Union schließt sich damit inhaltlich der Kritik der LHG an und fordert den AStA auf, endlich dem Neutralitätsgebot Rechnung zu tragen und keine anderen Parteien willkürlich zu bevorzugen. Denn anders kann das gezielt intransparente Verhalten der UniGrün und SDS, die die breite Mehrheit im AStA bilden, nicht gewertet werden.

Ein ähnliches demokratisches Fehlverständnis zeigte jüngst der Präsident des Studierendenparlaments der JLU Fabian Mirold-Stroh, indem er per Rundmail als Parlamentspräsident alle Studierenden anschrieb und dabei in einem Wahlaufruf versuchte, CDU und JU dadurch verächtlich zu machen, indem er auf das bundesweit bekannte Rezo-Video rekurrierte und dieses als Beispiel nahm, dass die Stimmen der jungen Menschen wichtig seien. „Auch hier sehen wir mindestens einen mittelbar-faktischen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht. Auch dies haben wir dem Präsidenten der Universität als Rechtsaufsicht gemeldet“, ergänzt Roth.

Die Junge Union Gießen steht für einen freien und fairen Diskurs unter allen demokratischen Parteien und Interessenvertretern und ruft alle hochschulpolitischen Gremien ebenso dazu auf. „Wir freuen uns auf eine inhaltliche Debatte zu den zukunftsweisenden Themen unserer Zeit“, so die Vorsitzende Schmidt abschließend.

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